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Ein
ideales Konzept zur Ausschöpfung steuerlicher Vorteile bei
Immobilienfinanzierungen für Kapitalanleger. Eine ideale Möglichkeit für den
Kapitalanleger einer Immobilie, bei der der Anleger die Immobilie als reines
Zugewinnobjekt ansieht. Die Immobilie dabei also nicht selbst genutzt wird
Die Zinsen aus der
Finanzierung können vom Kapitalanleger steuerlich abgesetzt werden. So ist
das Festdarlehen ein Produkt, dass dem Anleger dabei hilft von erheblichen
Steuervorteilen zu profitieren Eine Option beim Festdarlehen ist die
Möglichkeit, bis zu 15 Monaten bereitstellungszinsfreie Zeit (gegen
Aufpreis) zu vereinbaren.
Die Rate setzt sich, wie
bei jedem Darlehen, aus Tilgung und Zinssatz zusammen. Allerdings fließt
die Tilgungsleistung nicht in das Darlehen zurück, sondern wird in
festverzinsliche Wertpapiere, Aktienfonds, Aktien oder Versicherungen (s. g.
Tilgungssurrogate) investiert.
Zur Finanzierung der
Immobilie dient dabei ein tilgungsfreies Darlehen. Hier zahlt der Kunde nur
die Zinsen und die Rest- schuld bleibt während der ges. Laufzeit konstant.
Die Ausschüttung der Geldanlage wird zur Rückzahlung des Darlehens
verwendet. Sie kann bei langfristig positiver Wertentwicklung der Anlage
einen entsprechenden Vermögensüberschuss dar-
stellen.
Zu beachten ist dabei,
das es bei Neubehandlung des Alterseinkünftegesetz vom 01.01.2005, bei
einer nach dem 31.12.2004 abgeschlossenen Lebens- oder Rentenversicherungen zur
Versteuerung der Gewinne kommt. Kapitalanlagen die vor Vollendung des 60sten
Lebensjahres ausbezahlt werden, müssen sämtliche Erträge, mit dem
individuellen Steuersatz steuerpflichtig behandelt werden. Erfolgt eine
Zahlung nach dem 60sten Lebensjahr und der Vertrag hatte eine Laufzeit von
mehr als 12 Jahren, sind "nur" 50% der Erträge zu versteuern. |