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Information
Sollten Sie zu diesen Themen noch Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns.

 

   
Annuitätendarlehen    
Standartlösung unter den Baufinanzierungsangeboten. Es ist die bekannteste Form der Immobilienfinanzierung. Der Kunde bezahlt monatlich oder vierteljährlich eine Rate. Diese Rate (so genannte Annuität) bleibt in der Höhe unverändert. Aus dem Zinssatz und dem Tilgungsanteil setzt sich die Annuität (die Rate) zusammen. Bei dieser Art des Darlehens wird der Zinssatz für eine bestimmte Zeit, der Laufzeit des Darlehens festgeschrieben (vereinbart).

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Allerdings besteht auch die Möglichkeit der kürzeren oder längeren Festschreibung. Am Ende der festgeschriebenen  Zeit für den Zinssatz, wird auf Basis der dann geltenden Zinsen eine nächste Zinsbindung mit der Bank festgeschrieben.

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Der anfängliche Tilgungssatz kann frei gewählt werden, muss aber mindestens 1% betragen. So wird das Darlehen während der Laufzeit, Monat für Monat, abgetragen. Der Zinsanteil der Rate verringert sich und der Tilgungsanteil erhöht sich mit zunehmender Abtragung während der Laufzeit. Am Anfang der Laufzeit. Am Anfang der Laufzeit ist der Zinsanteil gegenüber dem Tilgungsanteil also höher, bei 9% Rückzahlung pro Jahr würde die Rate zu 1% Tilgung und zu 8% Zinsen beinhalten. Während der Laufzeit verringert sich dann der Zinsanteil und der Tilgungsanteil wird höher.   Diese Form der Finanzierung ist geeignet für Kreditnehmer die ihre Immobilie zur Eigennutzung benötigen. Hierbei hat der Kreditnehmer die Möglichkeit planungssicher einen genauen Verlauf der Finanzierung zu bestimmen.

 

Langfristige Anlage      
bedeutet, dass man Geld für mehr als 10 Jahre investiert. Ziel einer solchen Anlage ist eine möglichst hohe Rendite, wobei durch den langen Anlagezeitraum das höhere Risiko ausgeglichen werden kann.

 

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heißt, dass das Geld in der Regel für weniger als 5 Jahre angelegt wird; es soll sicher und schnell verfügbar sein.
Forward-Darlehen      
Das Instrument für eine Anschlussfinanzierung. Sichert Ihnen schon heute den Zinssatz für morgen, bis zu 42 Mon. im Voraus. Stellen Sie sich vor das Ihr Darlehen eine Zinsbindung hat die in 12 bis 42 Monaten ausläuft, Sie aber wollen sich bereits jetzt die aktuell günstigen Zinsen für Ihre Anschlussfinanzierung sichern.?  Mit dem Forward- Darlehen können Sie sich diesen Vorteil bis zu 42 Monate im Voraus sichern. Voraussetzung für diesen Vorteil ist, dass Sie heute ein Annuitätendarlehen mit einem festen Zinssatz abgeschlossen haben.

 

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Festdarlehen        

Ein ideales Konzept zur Ausschöpfung steuerlicher Vorteile bei Immobilienfinanzierungen für Kapitalanleger. Eine ideale Möglichkeit für den Kapitalanleger einer Immobilie, bei der der Anleger die Immobilie als reines  Zugewinnobjekt ansieht. Die Immobilie dabei also nicht selbst genutzt wird                            

Die Zinsen aus der Finanzierung können vom Kapitalanleger steuerlich abgesetzt werden. So ist das Festdarlehen ein Produkt, dass dem Anleger dabei hilft von erheblichen Steuervorteilen zu profitieren Eine Option beim Festdarlehen ist die Möglichkeit, bis zu 15 Monaten bereitstellungszinsfreie Zeit (gegen Aufpreis) zu vereinbaren.               

Die Rate setzt sich, wie bei jedem Darlehen, aus Tilgung und Zinssatz zusammen. Allerdings fließt die Tilgungsleistung nicht in das Darlehen zurück, sondern wird in festverzinsliche Wertpapiere, Aktienfonds, Aktien oder Versicherungen (s. g. Tilgungssurrogate) investiert.                

 Zur Finanzierung der Immobilie dient dabei ein tilgungsfreies Darlehen. Hier zahlt der Kunde nur die Zinsen und die Rest- schuld bleibt während der ges. Laufzeit konstant. Die Ausschüttung der Geldanlage wird zur Rückzahlung des Darlehens  verwendet. Sie kann bei langfristig positiver Wertentwicklung der Anlage einen entsprechenden Vermögensüberschuss dar- stellen.                                     

 Zu beachten ist dabei, das es bei Neubehandlung des Alterseinkünftegesetz vom 01.01.2005,  bei einer nach dem 31.12.2004 abgeschlossenen Lebens- oder Rentenversicherungen zur Versteuerung der Gewinne kommt. Kapitalanlagen die vor Vollendung des 60sten Lebensjahres ausbezahlt werden,  müssen sämtliche Erträge, mit dem individuellen Steuersatz steuerpflichtig behandelt werden.  Erfolgt eine Zahlung nach dem 60sten Lebensjahr und der Vertrag hatte eine Laufzeit von mehr als 12 Jahren, sind "nur" 50% der Erträge zu versteuern.

 

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                                                                                und bitte vergessen Sie nicht!!

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Backlinks:

 

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