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Wie immer ging es ums Geld also mussten die regierenden Demokraten, man nennt sie auch schon mal Volksvertreter, sich etwas einfallen lassen.

Sie stellten Überlegungen an wie sie an andern Leuten Erfolg teilhaben können, ohne dafür allerdings etwas tun zu müssen. Der Staatssäckel war und ist leer, wird auch in absehbarer Zeit, nicht allzu schnell wieder aufgefüllt werden. In allen Bereichen des Haushaltsetat ist “gääähnende“ Leere, wie kann man nun dagegen etwas unternehmen?

Das erfinden neuer Steuerarten fällt den, angeblich von uns gewählten, Allmächtigen diese Landes leicht. Doch auch bei bereits existenten Abgabeauflagen gibt es immer wieder Neuigkeiten die die alten Steuerpflichten des gemeinen Bürgers wieder “aufpeppen“ um so für den effizienteren Zufluss im Etat sorgen zu können. Für den einen unverständlich für den anderen Beitrag zur Gerechtigkeit.

                                     Geht es hier wirklich noch um Gerechtigkeit?

Oder ist es vielmehr die Beschneidung eines Lebenswerks, welches von jemand geschaffen wurde und das nun an die Nachkommen und den Staat aufgeteilt werden muss?! Eine Teilenteignung die zwar “nur“ in finanzieller Hinsicht vollzogen wird, aber dennoch schwerwiegend zum abbröckeln der Substanz eines Unternehmens beitragen kann.

 Ein Gesetzesvorhaben das Familienunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik derartig in Rage versetzt wie es so etwas noch nie gegeben hat. Die große Koalition bastelt in Berlin an einem Erbschaftssteuergesetz, das ein Aufkommen von ca. 4Milliarden Euro Steuereinnahmen gewährleisten könnte, umso mehr wird die Hand aufgehalten, je größer die Werte der Unternehmen sind oder das Vermögen an sich ist.

Im generellen sind Betriebsvermögen besonders betroffen und somit sind die Beschwichtigungen der Union und Sozialdemokraten, an die Unternehmen sie bei besonderer gesellschaftspolitischer Voraussetzung zu schonen, eher Augenwischerei.

Dieser Reform (schon wieder eine Reform) fehlen entscheidende Punkte die eine Akzeptanz voraussetzen. Geplant sind von den Politikern so genannte Haltefristen die einer Zeitspanne von 15 Jahren unterliegen. Das sind im Zeitalter von Globalisierung und einer immer mehr um sich greifenden Internetpräsenz Ewigkeiten. Zu allem Übel sollen Lohnsummen bei etwa 70% über ein Zeitfenster von zehn Jahren nicht gesenkt werden und diese Größe nicht unterschreiten dürfen. Was bei Nichteinhaltung selbst noch nach 13 oder 14 Jahren zur Zahlung der kompletten Erbschaftssteuer verpflichtet.

Besondere Beachtung müssen Familienunternehmen auch den Fußangeln bei der Berechnung der angeblichen Vermögenswerte beimessen. Die Rede ist davon einen Risikozuschlag von “nur“ 4,5 Prozent auf den Basiszins zu gewähren, was zur Folge hat das der Gewinn mit dem 13fachen multipliziert wird. Üblich sollen hier Risikozuschläge zwischen sechs und acht Prozent sein. Ob sich unter diesen Umständen noch Investoren finden lassen die einen Betrieb kaufen würden, das bleibt wohl fraglich.

Wer nach Betriebsbedingten Strukturwandel in seiner Branche nun eher Immobilien- bestände  zu verwalten hat, da er Leerstehende Gebäude nunmehr verpachtet und somit womöglich vornehmlich als Vermögensverwaltung fungiert, bei dem wird es nach der Reform der Erbschaftssteuer teuer. Wenn das Verwaltungsvermögen höher als fünfzig Prozent beträgt, gibt es keine Möglichkeit zum erlassen der Erbschaftssteuer. Damit ist der Unternehmer in diesem Fall doppelt betroffen, um die Steuer abzuführen müsste er oder die Erben Immobilien verkaufen. Allerdings werden diese zu den überholten Werten zählen und in den Bilanzen bereits vermerkt sein, also muss der Buchungsgewinn des höheren Verkaufspreises ebenfalls noch versteuert werden. Die Steuern beliefen sich so bei ca. fünfzig Prozent Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag und die Vermögendensteuer.

Da sind wir wieder beim abbröckeln der Substanz, denn aus dieser müssen Unternehmen die Erbschaftssteuer entrichten und die wird auf 15% des Betriebsvermögens erhoben. Wenn der Unternehmer seine Gewinne auch wieder in seinen Betrieb investiert hat wird er in der Regel im Fahrwasser der Erbschaftssteuer ertrinken. Bei größeren Firmen wird sich das auch in der sozialpolitischen Behandlung der Personalabteilung widerspiegeln. Es wird mit Sicherheit dazu führen das Unternehmen durch diese finanzielle Belastung die Betriebe verkleinern müssen und dies über Personalabbau bewerkstelligen werden.

 Den Unternehmen kann man es kaum verdenken das sie die Werte die erarbeitet wurden erhalten möchten. Doch bei Gesetzgebungen die die Bewegungsfreiheit alteingesessener Unternehmen beschneiden, darf sich keiner wundern wenn es hier und da zu Schließungen kommt. Es sollte jeder damit rechnen das bislang Heimatverbundene Familienunternehmen den Gang ins Ausland künftig eher in Betracht ziehen, als das sie sich diesen Auflagen unterziehen werden.

 
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