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Wie
immer ging es ums Geld also mussten die regierenden Demokraten, man nennt
sie auch schon mal Volksvertreter, sich etwas einfallen lassen.
Sie
stellten Überlegungen an wie sie an andern Leuten Erfolg teilhaben können,
ohne dafür allerdings etwas tun zu müssen. Der Staatssäckel war und ist
leer, wird auch in absehbarer Zeit, nicht allzu schnell wieder aufgefüllt
werden. In allen Bereichen des Haushaltsetat ist “gääähnende“ Leere, wie
kann man nun dagegen etwas unternehmen?
Das
erfinden neuer Steuerarten fällt den, angeblich von uns gewählten,
Allmächtigen diese Landes leicht. Doch auch bei bereits existenten
Abgabeauflagen gibt es immer wieder Neuigkeiten die die alten
Steuerpflichten des gemeinen Bürgers wieder “aufpeppen“ um so für den
effizienteren Zufluss im Etat sorgen zu können. Für den einen unverständlich
für den anderen Beitrag zur Gerechtigkeit.
Geht es hier wirklich noch um
Gerechtigkeit?
Oder
ist es vielmehr die Beschneidung eines Lebenswerks, welches von jemand
geschaffen wurde und das nun an die Nachkommen und den Staat aufgeteilt
werden muss?! Eine Teilenteignung die zwar “nur“ in finanzieller Hinsicht
vollzogen wird, aber dennoch schwerwiegend zum abbröckeln der Substanz eines
Unternehmens beitragen kann.
Ein
Gesetzesvorhaben das Familienunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik
derartig in Rage versetzt wie es so etwas noch nie gegeben hat. Die große
Koalition bastelt in Berlin an einem Erbschaftssteuergesetz, das ein
Aufkommen von ca. 4Milliarden Euro Steuereinnahmen gewährleisten könnte,
umso mehr wird die Hand aufgehalten, je größer die Werte der Unternehmen
sind oder das Vermögen an sich ist.
Im
generellen sind Betriebsvermögen besonders betroffen und somit sind die
Beschwichtigungen der Union und Sozialdemokraten, an die Unternehmen sie bei
besonderer gesellschaftspolitischer Voraussetzung zu schonen, eher
Augenwischerei.
Dieser Reform (schon wieder eine Reform) fehlen entscheidende Punkte die
eine Akzeptanz voraussetzen. Geplant sind von den Politikern so genannte
Haltefristen die einer Zeitspanne von 15 Jahren unterliegen. Das sind im
Zeitalter von Globalisierung und einer immer mehr um sich greifenden
Internetpräsenz Ewigkeiten. Zu allem Übel sollen Lohnsummen bei etwa 70%
über ein Zeitfenster von zehn Jahren nicht gesenkt werden und diese Größe
nicht unterschreiten dürfen. Was bei Nichteinhaltung selbst noch nach 13
oder 14 Jahren zur Zahlung der kompletten Erbschaftssteuer verpflichtet.
Besondere Beachtung müssen Familienunternehmen auch den Fußangeln bei der
Berechnung der angeblichen Vermögenswerte beimessen. Die Rede ist davon
einen Risikozuschlag von “nur“ 4,5 Prozent auf den Basiszins zu gewähren,
was zur Folge hat das der Gewinn mit dem 13fachen multipliziert wird. Üblich
sollen hier Risikozuschläge zwischen sechs und acht Prozent sein. Ob sich
unter diesen Umständen noch Investoren finden lassen die einen Betrieb
kaufen würden, das bleibt wohl fraglich.
Wer
nach Betriebsbedingten Strukturwandel in seiner Branche nun eher Immobilien-
bestände zu verwalten hat, da er Leerstehende Gebäude nunmehr verpachtet
und somit womöglich vornehmlich als Vermögensverwaltung fungiert, bei dem
wird es nach der Reform der Erbschaftssteuer teuer. Wenn das
Verwaltungsvermögen höher als fünfzig Prozent beträgt, gibt es keine
Möglichkeit zum erlassen der Erbschaftssteuer. Damit ist der Unternehmer in
diesem Fall doppelt betroffen, um die Steuer abzuführen müsste er oder die
Erben Immobilien verkaufen. Allerdings werden diese zu den überholten Werten
zählen und in den Bilanzen bereits vermerkt sein, also muss der
Buchungsgewinn des höheren Verkaufspreises ebenfalls noch versteuert werden.
Die Steuern beliefen sich so bei ca. fünfzig Prozent Einkommenssteuer,
Solidaritätszuschlag und die Vermögendensteuer.
Da
sind wir wieder beim abbröckeln der Substanz, denn aus dieser müssen
Unternehmen die Erbschaftssteuer entrichten und die wird auf 15% des
Betriebsvermögens erhoben. Wenn der Unternehmer seine Gewinne auch wieder in
seinen Betrieb investiert hat wird er in der Regel im Fahrwasser der
Erbschaftssteuer ertrinken. Bei größeren Firmen wird sich das auch in der
sozialpolitischen Behandlung der Personalabteilung widerspiegeln. Es wird
mit Sicherheit dazu führen das Unternehmen durch diese finanzielle Belastung
die Betriebe verkleinern müssen und dies über Personalabbau bewerkstelligen
werden.
Den
Unternehmen kann man es kaum verdenken das sie die Werte die erarbeitet
wurden erhalten möchten. Doch bei Gesetzgebungen die die Bewegungsfreiheit
alteingesessener Unternehmen beschneiden, darf sich keiner wundern wenn es
hier und da zu Schließungen kommt. Es sollte jeder damit rechnen das bislang
Heimatverbundene Familienunternehmen den Gang ins Ausland künftig eher in
Betracht ziehen, als das sie sich diesen Auflagen unterziehen werden. |