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                      Abgeltungssteuer bedeutet für den Staat 25ct von jedem Euro! ohne dafür einen Finger zu krümmen und ohne jedes Risiko!!

Kapitalanleger müssen umdenken, die Abgeltungssteuer

ist der Grund dafür.  Radikale Regeländerungen werden

ab 2009 den Kapitalanleger durch Einführung der

Abgeltungssteuer hart treffen.

 

 

Es gilt also Abgeltungssteuer für Zinsen, Dividenden und den Kursgewinnen aus Wertpapieren zu berappen. Ebenfalls nicht verschont werden Aktien genauso wie Fondanteile, Anleihen, Finanzinnovationen und Optionsscheine. Die Banken werden sofort an den Fiskus vom Veräußerungsgewinn 25% abführen. Somit ist für den  Anleger die Steuerschuld beglichen. Sollte der Anleger einen niedrigen Steuersatz  haben so darf er sich veranlagen lassen.

 Nicht betroffen sind Gewinne aus Immobilienverkäufen! Die Pläne zu dieser Steuer stehen im Zusammenhang mit der 2008 kommenden Unternehmensreform.

Die Gesamtsteuerbelastung von Kapitalgesellschafen soll dann von 38,65% auf 29,83% gesenkt werden. Unter der Abgeltungssteuer wird allerdings eine Verrechnung von Verlusten möglich sein. Doch ab 2009 wird  unterschieden zwischen Verlusten und Altverlusten, die ab diesen Zeitpunkt entstanden sind.

Die so genannten Altverluste (Vor 2009 entstandene Verluste) haben mit Beginn der Abgeltungssteuer ein Verfallsdatum. Einschließlich des Veranlagungszeitraums dürfen sie nur noch bis 2013 vorgetragen werden. Der Steuerzahler kann dann vorrangig vor anderen Verlusten die Altverluste abbauen und mit positiven Einkünften verrechnen, damit er sie nach Möglichkeit auch ganz aufbraucht.

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Heute in der Gegenwart können von der Spekulation erwirtschaftete Verluste ein Jahr in die Vergangenheit und beliebig lange in die Zukunft geltend gemacht werden. Zukünftig ab 2009 sind realisierte Verluste auch noch möglich. Dann können Verluste, entstanden aus Aktien, mit Dividendeneinkünften verrechnet werden.

Diese Möglichkeit besteht dann aber nur wenn mit derselben Einkunftsart verrechnet wird.

Anleger mit Aktien, die bisher die Möglichkeit hatten das Halbeinkünfteverfahren in Anspruch zu nehmen, somit aus Spekulation und Dividende resultierende Gewinne nur zur Hälfte, bedingt zum persönlichen Steuersatz versteuert haben, müssen künftig beides zum Abgeltungssatz von 25% versteuern. Für Aktionäre wird dies in der Regel zu höheren Steuerbelastungen führen. Aber auch der Anleger bekommt eine Veranlagungsoption, bei der sich die Möglichkeit ergibt auch Zukünftig im Bezug auf seine Kapitaleinkünfte die Veranlagung zur Einkommenssteuer zu beantragen.

Voraussetzung ist dafür, dass der persönliche Steuersatz des Anlegers unter dem Abgeltungssatz von 25% liegt.Veräußerungsgewinne die man steuerfrei bis Dato einsacken konnte, weil man Wertpapiere mindestens ein Jahr in seinem Depot gehalten hat, wird es ab 2009 nicht mehr geben. Es gilt also eine grundsätzliche Abgeltung für Gewinne aus Wertpapieren egal wie lange die Werte im Depot lagen.

Gültig ist diese Regel nur für Papiere die nach dem 01.01.2009 neu gekauft werden. Wertpapiere die bereits davor im Depot lagen, werden weiterhin nach der alten Regelung behandelt und die einjährige Spekulationsfrist hat bei diesen Werten noch die steuerfreie Gültigkeit.

Also wenn Sie als Anleger langfristig bei einem Wert hohes Potential sehen, dann sollten Sie noch vor 2009 kaufen, um die Spekulationsfrist noch zu nutzen. Auch der Sparerfreibetrag wird in Zukunft wegfallen und durch den Sparerpauschbetrag  ersetzt. Es dürfen dann nur noch 801 Euro als Werbungskosten zur Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen abgezogen werden.

Das beinhaltet das ein tatsächlicher Abzug der Werbungskosten ausgeschlossen ist. Wer bei seinen Wertpapierhandel mehr Kosten beim Kauf und Verkauf hat kann dieses nicht mehr ansetzen. Bleibt zu erwähnen das die Kirchensteuer direkt im Abgeltungssatz berücksichtigt wird.

 

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Backlinks:

 

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