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Es gilt also Abgeltungssteuer für Zinsen, Dividenden und den Kursgewinnen aus
Wertpapieren zu berappen. Ebenfalls nicht verschont werden Aktien
genauso wie Fondanteile, Anleihen, Finanzinnovationen und
Optionsscheine. Die Banken werden sofort an den Fiskus vom
Veräußerungsgewinn 25% abführen. Somit ist für den Anleger die Steuerschuld
beglichen. Sollte der Anleger einen niedrigen Steuersatz haben so darf er
sich veranlagen lassen.
Nicht
betroffen sind Gewinne aus Immobilienverkäufen!
Die Pläne zu dieser Steuer stehen im
Zusammenhang mit der 2008 kommenden Unternehmensreform.
Die
Gesamtsteuerbelastung von Kapitalgesellschafen soll dann von 38,65% auf
29,83% gesenkt werden. Unter der Abgeltungssteuer wird allerdings eine
Verrechnung von Verlusten möglich sein. Doch ab 2009 wird unterschieden
zwischen Verlusten und Altverlusten, die ab diesen Zeitpunkt entstanden
sind.
Die
so genannten Altverluste (Vor 2009 entstandene Verluste) haben mit Beginn
der Abgeltungssteuer ein Verfallsdatum. Einschließlich des
Veranlagungszeitraums dürfen sie nur noch bis 2013 vorgetragen werden. Der Steuerzahler kann
dann vorrangig vor anderen Verlusten die Altverluste abbauen und mit
positiven Einkünften verrechnen, damit er sie nach Möglichkeit auch ganz
aufbraucht.
Heute in der
Gegenwart können von der Spekulation erwirtschaftete Verluste ein Jahr in
die Vergangenheit und beliebig lange in die Zukunft geltend gemacht werden.
Zukünftig ab 2009 sind realisierte Verluste auch noch möglich. Dann können
Verluste, entstanden aus Aktien, mit Dividendeneinkünften verrechnet werden.
Diese
Möglichkeit besteht dann aber nur wenn mit derselben Einkunftsart verrechnet
wird.
Anleger mit
Aktien, die bisher die Möglichkeit hatten das Halbeinkünfteverfahren in
Anspruch zu nehmen, somit aus Spekulation und Dividende resultierende
Gewinne nur zur Hälfte, bedingt zum persönlichen Steuersatz versteuert
haben, müssen künftig beides zum Abgeltungssatz von 25% versteuern. Für
Aktionäre wird dies in der Regel zu höheren Steuerbelastungen führen. Aber
auch der Anleger bekommt eine Veranlagungsoption, bei der sich die
Möglichkeit ergibt auch Zukünftig im Bezug auf seine Kapitaleinkünfte die
Veranlagung zur Einkommenssteuer zu beantragen.
Voraussetzung
ist dafür, dass der persönliche Steuersatz des Anlegers unter dem
Abgeltungssatz von 25% liegt.Veräußerungsgewinne die man steuerfrei bis Dato
einsacken konnte, weil man Wertpapiere mindestens ein Jahr in seinem Depot
gehalten hat, wird es ab 2009 nicht mehr geben. Es gilt also eine
grundsätzliche Abgeltung für Gewinne aus Wertpapieren egal wie lange die
Werte im Depot lagen.
Gültig ist diese Regel nur für Papiere die nach dem 01.01.2009 neu
gekauft werden. Wertpapiere die bereits davor im Depot lagen, werden
weiterhin nach der alten Regelung behandelt und die einjährige
Spekulationsfrist hat bei diesen Werten noch die steuerfreie Gültigkeit.
Also wenn Sie als Anleger langfristig bei einem Wert hohes
Potential sehen, dann sollten Sie noch vor 2009 kaufen, um die
Spekulationsfrist noch zu nutzen. Auch der Sparerfreibetrag wird in Zukunft
wegfallen und durch den Sparerpauschbetrag ersetzt. Es dürfen dann nur noch
801 Euro als Werbungskosten zur Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen
abgezogen werden.
Das beinhaltet das ein tatsächlicher Abzug der Werbungskosten
ausgeschlossen ist. Wer bei seinen Wertpapierhandel mehr Kosten beim Kauf
und Verkauf hat kann dieses nicht mehr ansetzen. Bleibt zu erwähnen das die
Kirchensteuer direkt im Abgeltungssatz berücksichtigt wird.
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