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www.   die Falle ins verderben? machtlos gegen Servicekonzerne.....?!
Internet die Kostenfalle vor der man sich schützen kann?

Oder steckt mehr hinter dem WorldWideWeb ?

Wer im Internet gezielt Informationen sucht, wird in der Regel die bekanntesten Suchmaschinen oder Suchportale benutzen um fündig zu werden.

Während man diese Portale für seine Suche benutzt, ist man sich innerlich sicher das diese Vorgänge ein kostenfreier Service sind. Betroffen sind in diesen Fällen die gewerblichen Nutzer die  Informationen zu brauchbaren Routenplanern benötigen. In den meisten Fällen greift man bei den dargebotenen Ergebnissen, der Suche, zu den am Anfang der Ergebnisseiten stehenden Angeboten. Wenn auch das Aufrufen (anklicken) der gefundenen Website bis zu diesem Zeitpunkt noch kostenlos und unverbindlich ist, so sollte ab erscheinen der aufgerufenen Website ein Warnsignal beim User zur Vorsicht alarmieren. Denn der Gebrauch dieser Dienste kann bei unbewusster kostenpflichtiger Nutzung sehr schnell zu Mahnungen und/oder zu einem Besuch der “Moskau-Inkasso“ führen. Da hier Rechnungen gestellt werden die durch nicht klar ersichtliche Gebühren abgerechnet werden sollen. Für den User eine unbewusste Handlung, die bei erkennbaren Preis für diese “Dienstleistung“ nicht genutzt würde.

 

                                         Welche Punkte soll man beachten?

 

1.)    Handelt es sich in erster Linie um ein kostenfreies Angebot!?

2.)    Werden zur Verfügung gestellte Leistungen in den AGB (Allgemeine   Geschäftsbedingungen) nicht etwa doch unter Zahlungsweise verdeckt !?

3.)    Sollte das Angebot  kostenpflichtig sein, handelt es sich um eine Einmalzahlung oder um eine Abonnementleistung!?

4.)    Man bietet ein Gewinnspiel an: Teilnahme nur über einen Vertragsabschluß??

5.)    Ab wann beginnt das Angebot kostenpflichtig zu werden!?

 

Es gilt wie überall, sollte ein Angebot nicht transparent dargestellt werden, ist es mit Vorsicht zu beachten.

Fragen dürfen nicht unklar bleiben und es muss für den User leicht sein sich auf der Website zurechtzufinden. Kostenpflichtigkeit sollte für jeden Betroffenen sofort erkennbar sein. Alles andere müsste mit Nichtbeachtung bestraft werden. Auch Angebote die Ihnen suggerieren nimm 5 und zahl nur 4, sollten von Ihnen genauestens überprüft werden. Da gibt es oftmals die gewünschten Artikel an anderer Stelle günstiger, in einer Anzahl die man benötigt  und man muss nicht mehr nehmen als man braucht. Im ärgsten Fall kann es sich um eine Täuschung handeln und es liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.

                                                       Gegenmaßnahmen?

Wettbewerbszentrale und der deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) gehen mit wettbewerbsrechtlichen Mitteln gegen Anbieter von dubiosen Angeboten vor.

Hinweise von Betroffenen nimmt der DSW entgegen und überprüft die Unternehmen die nach dem beschriebenen Muster ihre Onlineangebote vermarkten. Eine zivilrechtliche Vertretung kann durch den DSW für den Verbraucher nicht erfolgen. Es wird allerdings die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, dauerhaft der unzulässigen Tätigkeit derartiger Unternehmen  erwirkt und somit die Grundlage ihres Handels entzogen. Für Beschwerden beim DSW sollten so genannte Screenshots  der Websites mit aktuellem Datum und eventuell Uhrzeit beigefügt sein.

                                             Kann ich mich selbst schützen?

Ja durch aufmerksame Prüfung der Angebote können sich User schützen. Der User sollte bei Internetauftritten die Angebote mit Gewinnoptionen, verbunden mit einer Registrierung, anbieten zu erst abwägen ob der Anbieter seriös erscheint. Wenn in einem solchen Fall nur der Hauch von Undurchsichtigkeit erkennbar ist, dann dürfte auch dieses Angebot nicht seriös sein. In erster Linie sollte man mit seinen Daten extrem vorsichtig umgehen und nicht in jedes Formular seine Angaben eintragen. Ferner gilt es, wie bei jedem Vertrag, das Kleingedruckte genau zu studieren und zu beachten. Überall könnten versteckte Hinweise zur Kostenpflichtigkeit bzw. zur finanziellen Tragweite existieren.

                                        Was tun wenn eine Rechnung kommt?

Alle Verbraucher die irrtümlich oder unbewusst einen Vertrag abgeschlossen haben der kostenpflichtige Leistungen beinhaltet, haben die Möglichkeit des Widerrufs und der Vertragsanfechtung. Um sich sicher zu sein sollte man die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Mit den örtlichen oder zuständigen Industrie und Handelskammern kann man sich ebenfalls in Verbindung setzen und sich beraten lassen. Eine Meldung bei dem DSW sollte unbedingt gemacht werden um andere Verbraucher vor diesen Unternehmen zu warnen. Die meisten dieser Unternehmen setzen in diesen Fällen ihre Ansprüche nicht gerichtlich durch, dass gilt besonders für Unternehmen die ihren Sitz im Ausland haben. Aber man sollte zwielichtige Angebote, zur Sicherheit, nicht benutzen um unangenehme Folgen zu vermeiden.

Wir beziehen uns mit diesem Artikel auf einen Report der „IHK-Niederrhein“ in der April 2008 Ausgabe!!

(Quelle : IHK-Niederrhein RA Peter Solf / Bad Homburg)

 

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Backlinks:

 

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