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Internet die
Kostenfalle vor der man sich schützen kann?
Oder
steckt mehr hinter dem
WorldWideWeb
?
Wer
im Internet gezielt Informationen sucht, wird in der Regel die bekanntesten
Suchmaschinen oder Suchportale benutzen um fündig zu werden.
Während man diese Portale für seine Suche benutzt, ist man sich innerlich
sicher das diese Vorgänge ein kostenfreier
Service sind. Betroffen sind in diesen Fällen die
gewerblichen Nutzer die Informationen zu brauchbaren Routenplanern
benötigen. In den meisten Fällen greift man bei den dargebotenen
Ergebnissen, der Suche, zu den am Anfang der Ergebnisseiten stehenden
Angeboten. Wenn auch das Aufrufen (anklicken) der gefundenen Website bis zu
diesem Zeitpunkt noch kostenlos und unverbindlich ist, so sollte ab
erscheinen der aufgerufenen Website ein
Warnsignal beim User zur Vorsicht alarmieren. Denn der
Gebrauch dieser Dienste kann bei unbewusster kostenpflichtiger Nutzung sehr
schnell zu Mahnungen und/oder zu einem Besuch der
“Moskau-Inkasso“
führen. Da hier Rechnungen gestellt werden die durch
nicht klar ersichtliche Gebühren
abgerechnet werden sollen. Für den User eine unbewusste Handlung, die bei
erkennbaren Preis für diese “Dienstleistung“ nicht genutzt würde.
Welche Punkte soll man beachten?
1.) Handelt es sich in erster Linie um ein
kostenfreies Angebot!?
2.) Werden zur Verfügung gestellte Leistungen
in den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) nicht etwa doch
unter Zahlungsweise verdeckt !?
3.) Sollte das Angebot kostenpflichtig sein,
handelt es sich um eine Einmalzahlung oder um eine Abonnementleistung!?
4.) Man bietet ein Gewinnspiel an: Teilnahme
nur über einen Vertragsabschluß??
5.) Ab wann beginnt das Angebot
kostenpflichtig zu werden!?
Es
gilt wie überall, sollte ein Angebot nicht transparent dargestellt
werden, ist es mit Vorsicht zu beachten.
Fragen dürfen nicht unklar bleiben und es muss für den User leicht sein sich
auf der Website zurechtzufinden. Kostenpflichtigkeit sollte für jeden
Betroffenen sofort erkennbar sein. Alles andere müsste mit Nichtbeachtung
bestraft werden. Auch Angebote die Ihnen suggerieren nimm 5 und zahl nur 4,
sollten von Ihnen genauestens überprüft werden. Da gibt es oftmals die
gewünschten Artikel an anderer Stelle günstiger, in einer Anzahl die man
benötigt und man muss nicht mehr nehmen als man braucht. Im ärgsten Fall
kann es sich um eine Täuschung handeln und es liegt ein Wettbewerbsverstoß
vor.
Gegenmaßnahmen?
Wettbewerbszentrale und
der deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) gehen mit
wettbewerbsrechtlichen Mitteln gegen Anbieter von dubiosen Angeboten vor.
Hinweise von Betroffenen nimmt der DSW entgegen und überprüft die
Unternehmen die nach dem beschriebenen Muster ihre Onlineangebote
vermarkten. Eine zivilrechtliche Vertretung kann durch den DSW für den
Verbraucher nicht erfolgen. Es wird allerdings die Geltendmachung von
Unterlassungsansprüchen, dauerhaft der unzulässigen Tätigkeit derartiger
Unternehmen erwirkt und somit die Grundlage ihres Handels entzogen. Für
Beschwerden beim DSW sollten so genannte Screenshots der Websites mit
aktuellem Datum und eventuell Uhrzeit beigefügt sein.
Kann ich mich selbst schützen?
Ja
durch aufmerksame Prüfung der Angebote können sich User schützen. Der User
sollte bei Internetauftritten die Angebote mit Gewinnoptionen, verbunden mit
einer Registrierung, anbieten zu erst abwägen ob der Anbieter seriös
erscheint. Wenn in einem solchen Fall nur der Hauch von Undurchsichtigkeit
erkennbar ist, dann dürfte auch dieses Angebot nicht seriös sein. In erster
Linie sollte man mit seinen Daten extrem vorsichtig umgehen und nicht in
jedes Formular seine Angaben eintragen. Ferner gilt es, wie bei jedem
Vertrag, das Kleingedruckte genau zu studieren und zu beachten. Überall
könnten versteckte Hinweise zur Kostenpflichtigkeit bzw. zur finanziellen
Tragweite existieren.
Was tun wenn eine Rechnung kommt?
Alle
Verbraucher die irrtümlich oder unbewusst einen Vertrag abgeschlossen haben
der kostenpflichtige Leistungen beinhaltet, haben die Möglichkeit des
Widerrufs und der Vertragsanfechtung. Um sich sicher zu sein sollte man die
Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Mit den örtlichen oder
zuständigen Industrie und Handelskammern kann man sich ebenfalls in
Verbindung setzen und sich beraten lassen. Eine Meldung bei dem DSW sollte
unbedingt gemacht werden um andere Verbraucher vor diesen Unternehmen zu
warnen. Die meisten dieser Unternehmen setzen in diesen Fällen ihre
Ansprüche nicht gerichtlich durch, dass gilt besonders für Unternehmen die
ihren Sitz im Ausland haben. Aber man sollte zwielichtige Angebote, zur
Sicherheit, nicht benutzen um unangenehme Folgen zu vermeiden.
Wir beziehen
uns mit diesem Artikel auf einen Report der „IHK-Niederrhein“ in der April
2008 Ausgabe!!
(Quelle :
IHK-Niederrhein RA Peter Solf / Bad Homburg) |