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Für den Finanzierungskunden ist damit der Zins gemeint, mit dem die
Nominalschuld zu verzinsen ist. Er ist nicht zu verwechseln mit dem
Effektivzins, der die Gesamtbelastung des Kredits wiedergibt und der
deshalb deutlich über dem Nominalzins liegt.
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Bei Krediten ist als Preis die Gesamtbelastung pro Jahr in einem vom
Hundertsatz des Kredites anzugeben und als “effektiver Jahreszins“ oder,
wenn eine Änderung des Zinssatzes oder anderen Preisbestimmenden
Faktoren vorbehalten ist, als “anfänglicher effektiver Jahreszins“ zu
bezeichnen. |
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Wer einen Kredit aufnimmt, muss sicher sein, ihn abbezahlen zu können.
Bei langen Laufzeiten (wie z.B. bei einem hohen Kredit für einen
Hausbau) kann sich jedoch die Lebenssituation durch einen Unfall,
Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Tod einschneidend verändern,
so dass der Kredit nicht mehr zurückgezahlt werden kann. In diesem Fall
ist eine Restschuldversicherung nützlich. Die Rückzahlungen der
Restsumme des aufgenommenen Kredites sind durch sie gewährt.
Die Restschuldversicherung schützt sowohl den Kreditnehmer und seine
Familie, als auch den Kreditgeber (z.B. eine Bank), dem die Versicherung
als Sicherheit vor der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers dient.
Die Versicherung übernimmt die Tilgung des aufgenommen Kredites – jedoch
ist sie nicht standardisiert. Der Versicherungsfall variiert deshalb je
nach Versicherungsgesellschaft und kann eintreten durch Invalidität,
Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Tod. In jedem Fall ist es
wichtig, sich vor Abschluss des Vertrages über den genauen
Versicherungsumfang und die Kosten zu informieren.
Die Restschuldversicherung ist in die Kritik geraten durch Banken, die
nicht darauf hinweisen, wie diese Versicherung die Kosten eines
Darlehens beeinflusst. Durch sie kann nämlich der Kreditzins um ein
vielfaches höher ausfallen, als von der Bank angegeben. Die
Restschuldversicherung sollte jedoch in den effektiven Jahreszins – also
den Preis für das geliehene Geld – einberechnet werden, auch wenn Kredit
und Versicherung in der Regel zwei voneinander unabhängige Verträge
sind. Wegen der nicht unerheblichen Kosten kann diese jedoch die
Gesamtkosten der Kreditaufnahme bemerkbar erhöhen. Zudem ist eine
Restschuldversicherung oftmals optional, aber nicht zwingend. Eine Bank,
die einen Kredit nicht ohne eine solche Versicherung vergibt, ist
verpflichtet, die Kosten in den effektiven Jahreszins mit einzurechnen.
In jedem Fall ist abzuwägen, ob eine eventuell bestehende
Risiko-Lebensversicherung den Versicherungsfall bereits abdeckt bzw.
kostengünstiger abzuschließen ist. Durch die Zusammenarbeit einiger
Kreditinstitute mit Versicherungen, die den Banken Provisionen für
erfolgreich vermittelte Restschuldversicherungen gewähren, wird die
Restschuldversicherung oft kritisiert – sie ist jedoch sinnvoll zur
Absicherung gegen Zahlungsunfähigkeit bei Krediten und ermöglicht in der
Regel eine vereinfachte Kreditaufnahme oder niedrigere Darlehenszinsen.
Restschuld
Danach wird der Kreditbetrag ermittelt, der nach Ablauf einer bestimmten
Anzahl von Tilgungsjahren noch bestehen wird. Durch einfachen Vergleich
derartiger Restschuldbeträge ist daher die Auswertung von Konditionsangeboten
erheblich vereinfacht.
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