|
Baufinanzierung
Erbschaftssteuer
Abgeltungssteuer
Selbständigkeit
Kfz-Versicherung
Rente
RiesterRente
Solidarität
Planung
Geld sparen!
Shop@oltermo.de
Ihr Geld-Joker!
Reisebüro
Joker-x
Kredit
Internet/DSL
Tarifchecker
Mobiltelefonie
Handyshop
Handy-Bundles
Besucherstrom
News & Trends
Index-Archiv
Index-Archiv II
Index-Archiv III
Organisation
Stresslos
Denkweise ?!
Prioritäten
Begriffe erklärt
Bargeld
Kreditrechner
|
| |
|
| |
Der Soli
(Solidaritätszuschlag) |
|
| |
|
Die Einführung des
Solidaritätszuschlags 1991 wurde nicht nur mit den Kosten der
Wiedervereinigung begründet. Als Gründe wurden auch zusätzliche Kosten für
den
Golfkrieg (Operation Desert Storm) und seine Folgen sowie für eine
Unterstützung der mittel-, ost- und südosteuropäischen Länder genannt. |
|
|
Er wurde zunächst vom
1. Juli 1991 bis 30. Juni 1992 erhoben. Die Höhe betrug 3,75 % (für
Einkommensteuer) und 7,5 % (für Lohnsteuer) des Steuerbetrages. 1993 und
1994 wurde der Solidaritätszuschlag ausgesetzt und 1995 wieder eingeführt.
Er wird sowohl in West- als auch in Ostdeutschland erhoben. Von 1995 bis
1997 betrug er 7,5 %, seit 1998 5,5 %. Seit Jahren wird eine politische
Diskussion geführt, ob der Solidaritätszuschlag abgeschafft werden soll. Bemessung und Erhebung
des Solidaritätszuschlages wird geregelt durch das
Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG). Der Solidaritätszuschlag ist eine
direkte Steuer und steht dem Bund zu (Bundessteuer).
Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag ist die Einkommensteuer,
die unter Berücksichtigung von
Kinderfreibeträgen festzusetzen wäre.
|
|
|
Solidaritätszuschlag
Der
Solidaritätszuschlag ist ein
Zuschlag zur
Einkommensteuer,
Kapitalertragsteuer und
Körperschaftsteuer, der eingeführt wurde, um die Kosten der
deutschen Wiedervereinigung zu finanzieren. Das Aufkommen steht allein
dem Bund zu. Daher bedarf das Solidaritätszuschlaggesetz auch nicht der
Zustimmung des Bundesrates (Art. 105 III GG). Darüber hinaus besteht ein
Solidarpakt zwischen Ländern und Bund.
Der
Solidaritätszuschlag beträgt derzeit
5,5 % der Einkommensteuer bzw.
Körperschaftsteuer.
Kritik
|
|
Die
Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags wird schon seit vielen Jahren
kontrovers diskutiert und beschäftigte die Gerichte.
Der Bund der Steuerzahler hat 2006 das
Bundesverfassungsgericht angerufen (Aktenzeichen 2 BvR - 1708/06). Mit
Schreiben des
Bundesministeriums der Finanzen vom 10. November 2006 wurden die
Landesfinanzbehörden aufgefordert, Steuerfestsetzungen hinsichtlich des
Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 nur noch vorläufig vorzunehmen, bis das
Bundesverfassungsgericht endgültig entschieden hat. Mit Beschluss vom 11.
Februar 2008 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde ohne
Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. |
|
Ihr Internetauftritt |
| Sie suchen die optimale Lösung
für Ihren Internetauftritt doch Ihnen fehlt der richtige Partner? Fordern
Sie hierzu Informationsmaterial an. Natürlich gibt es dies unverbindlich.
Hier infos anfordern |
|
|
Die Einnahmen sind
nicht zweckgebunden und werden für alle anfallenden Ausgaben verwendet;
Helmut Seitz äußerte daher auf
Tagesschau.de, der Etikettenschwindel sei zu beenden, und spätestens mit
Auslaufen des Solidarpaktes II müsse eine Alternative gefunden werden;
gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Gesprächskreis Ost im Auftrag der
Bundesregierung meinte er, der Unterschied sei ab 2020 nicht mehr an den
neuen Bundesländern festzumachen, sondern an den strukturschwachen Gebieten
Gesamtdeutschlands.
(wir
beziehen uns auf die Information von Wikipedia und haben diesen Beitrag von
hier zitiert!) |
|
| |
n T
n n n n |
|
| |
|
|
|
| |
|
|